Wer als Leistungserbringer im Gesundheitswesen seine Abrechnungsunterlagen nur in Papierform einreicht, dem drohen Abzüge in Höhe von 5 Prozent der Rechnungssumme.
Viele Leistungserbringer wie beispielsweise Pflegedienste sind auf den DTA gut vorbereitet und können über Ihre Software die erforderlichen DTA-Dateien erstellen, verschlüsseln und elektronisch an ihre Kranken- bzw. Pflegekassen liefern.
Dieser Weg ist kostengünstig und in den meisten Fällen die bessere Lösung.
Falls dieser Weg der direkten DTA-Übertragung an die Leistungsträger für Sie nicht in Frage kommt, bieten wir Ihnen gerne über die BFS Abrechnungs GmbH gegen einen geringen Aufpreis die Verschlüsselung und Weiterleitung Ihrer DTA-Dateien an.