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FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen zu Vorfinanzierung und Factoring in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft

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Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular, und wir gehen gerne mit Ihnen ganz unverbindlich die entscheidenden Schritte durch. Mehr müssen Sie erst einmal nicht tun.

Nachdem Sie uns den unterschriebenen Vertrag, das SEPA-Mandat und die Abtretungsdokumente zugeschickt haben, erhalten Sie von uns einen Link zur Freischaltung und erstmaligen Registrierung auf unserer Webseite per Mail.

Wir senden den Link zur Freischaltung und erstmaligen Registrierung auf unserer Webseite per Mail, wenn uns der unterschriebene Vertrag, die Abtretungsdokumente und das SEPA-Mandat vorliegen. Dann können Sie sich einfach über den Login-Button oben rechts auf sozialfactoring.de anmelden.

Wir ermöglichen unseren Kund:innen Sofortauszahlungen, d.h. innerhalb von 24 Stunden schreiben wir Ihnen den Gegenwert Ihrer Leistung auf Ihrem Konto gut – zu 100 %. Sie können den Auszahlungszeitpunkt jedoch auch selbst festlegen, wenn Sie das Geld später erhalten wollen.

Auch wenn die beiden Finanzierungsarten Gemeinsamkeiten haben, ist Factoring kein Mini-Kredit. Ein Minikredit (oder Blitzkredit /Kleinkredit) ist ein Darlehen einer Bank, das relativ kurzfristig gewährt wird, aber auch innerhalb kurzer Zeit wieder zurückgezahlt werden muss. Beim Online-Factoring hingegen verkaufen Sie die Rechnungen, die Sie mit Krankenkassen und anderen Kostenträger:innen offen haben, an einen Factoringanbieter. Sie erhalten damit das Geld, das Ihnen eigentlich die Kassen zu einem nicht genau für Sie absehbaren Zeitpunkt überweisen würden, stattdessen zu einem planbaren Termin vom Factoring-Unternehmen. Zurückzahlen müssen Sie die Beträge nicht – stattdessen fordert das Factoring-Unternehmen das Geld direkt bei den Kostenträger:innen an. Sie zahlen lediglich eine Factoring-Gebühr. Sowohl ein Minikredit / Blitzkredit als auch Factoring helfen Ihnen also, kurzfristig finanzielle Engpässe zu überbrücken. Im Gegensatz zu einem Sofortkredit entsteht jedoch beim Factoring kein Schuldverhältnis.

Wenden Sie sich direkt über unsere Kontaktseite an uns. Wir beantworten Ihre Fragen so schnell wie möglich, werktags in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

In der Regel können Sie Ihre gewohnte Abrechnungssoftware nutzen, denn unser Factoring-Unternehmen bietet Schnittstellen zu allen gängigen Branchensoftwares. Eine Übersicht finden Sie hier. => Link zur Softwarepartner-Seite einfügen Sollte Ihre Software nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne und wir finden eine Lösung.

Existenzgründer:innen sind bei uns willkommen! Wir sehen Sie nicht als Risiko, sondern unterstützen Sie gerne bei Ihrer unternehmerischen Entwicklung. Hier erfahren Sie mehr.

Grundsätzlich ist Factoring eine Form der Vorfinanzierung, bei der Sie Ihre offenen Rechnungen mit Krankenkassen oder Pflegekassen an einen Factoring-Anbieter wie uns verkaufen. Das bedeutet, dass Sie nicht auf die Zahlungen der Krankenkassen warten müssen, sondern das Geld Ihrer Forderungen zu einem Wunschzeitpunkt erhalten. Bei unserem einfachen Online-Factoring brauchen Sie dazu nur Ihr Rechnungsausgangsbuch über unser Kundenportal an uns übermitteln. Das Ganze kostet Sie lediglich eine Factoring-Gebühr, die sogar mehrwertsteuerfrei ist. Wir beraten Sie gerne dazu, ob Factoring die richtige Finanzierungs-Art für Ihr Unternehmen im Gesundheitswesen ist.

Nein, wir verwenden ausschließlich Ihre Rechnungsnummern.

Ja, das ist jederzeit möglich. Sprechen Sie hierfür Ihre:n persönliche:n Kundenbetreuer:in an.

Der Forderungskaufvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann schriftlich bzw. per Fax nach Beginn mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Quartals ordentlich gekündigt werden.

Ihre personenbezogenen Daten werden nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns diese zur Verfügung gestellt haben, und die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte außerhalb des BFS-Konzerns (Bank für Sozialwirtschaft AG/BFS Service GmbH) findet nicht statt, es sei denn, wir sind dazu gesetzlich verpflichtet. Die von uns verwendeten Server stehen in Deutschland.

Sie schließen mit der SozialFactoring einen Rahmenvertrag über den laufenden Ankauf von Forderungen, die gegenüber den Kassen abgerechnet werden. Sie sind dabei verpflichtet, diese während der Laufzeit des Factoring-Vertrags der SozialFactoring anzubieten.

Unser Factoring-Service richtet sich an alle Leistungserbringer:innen (Unternehmer:innen, Gründer:innen und Selbstständige) im Gesundheitswesen.

Mit Eingabe Ihrer Daten in unsere digitale Factoring-Anfrage hier auf Anfragestrecke verlinken errechnen wir Ihre vorläufigen Factoring-Konditionen (Factoring-Gebühr, Factoring-Linie, Auszahlungsquote). Nachdem wir Ihre Dokumente geprüft haben, senden wir Ihnen das verbindliche Vertragsangebot postalisch zu. In den meisten Fällen geschieht dies innerhalb von 3-5 Arbeitstagen, wenn Sie uns alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt haben.

Nutzen Sie ganz einfach die Funktion „Passwort vergessen“ im Anmeldefenster des Kundenportals.

Unsere Vorfinanzierungs-Dienstleistung für Pflegedienste verschafft Ihnen die notwendige Liquidität für Ihr Tagesgeschäft. Durch den Forderungsverkauf müssen Sie nicht mit langen Zahlungszielen bei der Abrechnung von Pflegeleistungen kalkulieren. Dabei behalten Sie den vollen Überblick über Ihre Abrechnungen, die Sie schnell im Kundenportal wiederfinden – denn wir arbeiten mit Ihren Rechnungsnummern. Sie können Ihren Finanzierungsbedarf flexibel gestalten, indem Sie eine sofortige Auszahlung oder einen längeren Zeitraum mit uns vereinbaren. Bei akutem Liquiditätsengpass haben Sie die Möglichkeit, zeitnah in einen Tarif mit kürzeren Auszahlungszeiträumen zu wechseln.

Unsere Konditionen enthalten keine zusätzlichen Gebühren oder versteckte Kosten und Sie werden auch nach Vertragsabschluss durch feste Ansprechpartner:innen betreut. Ein weiterer Vorteil: Wir bieten Schnittstellen zu allen renommierten Abrechnungs-Softwares für eine effektive Rechnungs-Übermittlung.

Nein, die Abrechnung von Pflegeleistungen können Sie als Selbstabrechner:in vornehmen. Wer heutzutage einen ambulanten Pflegedienst erfolgreich steuern will, benötigt eine komfortable Softwarelösung. Der Rechnungslauf und der beleglose Datenträgeraustausch gemäß § 302 SGB V und § 105 SGB XI mit den Kassen ist dann schnell per „Tastendruck“ erledigt.

Ein Pflegedienst, der so aufgestellt ist, benötigt zur Abrechnung kein Abrechnungszentrum mehr. Damit spart er erhebliche Gebühren für die externe Abrechnung ein. Viele Pflegedienste binden sich jedoch zu schnell wegen der Vorfinanzierung an ein Abrechnungsunternehmen und müssen für Leistungen bezahlen, die sie selber wesentlich günstiger erbringen könnten – zumal die relevanten Abrechnungsdaten sowieso bereits in der Software vorhanden sind.

Für diese Pflegedienste haben wir unser Angebot „online-factoring“ entwickelt, das sofortige Liquidität zu günstigen Konditionen ermöglicht. Der Pflegedienst muss dann nicht mehr über eine externe Abrechnungsstelle abrechnen, um seine Liquidität sicherzustellen.

Das Mahnwesen ist kompliziert – eine weit verbreitete Annahme, die dazu führt, dass viele Dienste ihre Pflegeleistungen über einen Abrechnungsdienstleister abrechnen. Dabei hat dieser gar keine Kenntnis von der tatsächlichen Leistungserbringung. Er kann daher nur ein standardisiertes Mahnschreiben erstellen, das sich in der Praxis oft als wenig sinnvoll erweist. Mit Reklamationen und Korrekturen der Kranken- und Pflegekassen muss sich der Pflegedienst selbst auseinandersetzen, um an sein Geld zu kommen.

In der Praxis der externen Abrechnung bedeutet dies: Der inhaltliche Widerspruch der Krankenkassen und Pflegekassen wird dem Abrechnungszentrum zugestellt. Um diesen Widerspruch zu klären, leitet das Abrechnungszentrum diesen, mit der Bitte um inhaltliche Klärung, an den Pflegedienst weiter. Durch dieses Dreiecksverhältnis (Pflegedienst, Abrechnungsstelle und Kasse) entstehen bei einem Widerspruch oder bei Klärungsbedarf durch die Krankenkasse bzw. Pflegekasse erhebliche zeitliche Verzögerungen. Wegen dieser Problematik entscheiden sich immer mehr ambulante Pflegedienste dazu, selbst abzurechnen und Factoring als reine Vorfinanzierungslösung zu nutzen.

Wer selbst abrechnet, agiert schnell und professionell im Rahmen der Rechnungsstellung gegenüber den Krankenkassen und Pflegekassen und kann Rückfragen direkt beantworten. Die Basis hierfür stellt die eigene Software dar. Alle Aufgabengebiete (Pflegeplanung, Dienstplan, Einsatzplan, Tourenplan, Abrechnung, Datenaustausch, Qualitätsmanagement) werden dadurch effizienter gestaltet:

Aus der Leistungsplanung werden nach dem Soll-Ist-Abgleich die Abrechnungsdaten erzeugt

  • Die Software stellt bedruckte Leistungsnachweise (Patienten- und Leistungsdaten) zur Verfügung sowie Abrechnungsunterlagen gemäß
  • Pflegebuchführungsverordnung für den / die Steuerberater:in
  • Mobile Datenerfassung durch Lösungen für verschiedene Endgeräte wie Smartphone und Tablet
  • Übersichtliche Pflege-Dokumentation
  • Transparente Abrechnung gegenüber Krankenkassen und Pflegekassen
  • Die problemlose Datenübermittlung gemäß § 302 SGB V und § 105 SGB XI

 

Sie erhalten von uns auf Wunsch eine Sofortauszahlung – wir schreiben Ihnen den Gegenwert Ihrer Leistung innerhalb von 24 Stunden auf Ihrem Konto gut. Sie können den Auszahlungstermin jedoch flexibel in Ihrem Kundenkonto anpassen, auch während der Vertragslaufzeit. Unsere Kundenbetreuer*innen helfen Ihnen gerne weiter.

Unser Kundenservice hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Finanzierung in der Pflege gerne weiter. Wir antworten Ihnen schnellstmöglich. Melden Sie sich einfach bei uns.

Wir bieten Schnittstellen zu allen gängigen Abrechnungssoftwares, hier finden Sie eine Übersicht.

Für uns sind Existenzgründer:innen kein Risiko – wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Vision. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Nein, denn wir arbeiten ausschließlich mit Ihren Rechnungsnummern.

Sie schließen den Vertrag mit uns auf unbestimmte Zeit. Nach Vertragsbeginn haben Sie die Möglichkeit, ihn mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Quartals ordentlich zu kündigen.

Sie schließen mit uns einen Rahmenvertrag über den laufenden Ankauf aller Forderungen, die gegenüber den Kassen abgerechnet werden.

Sie geben Ihre Daten in unsere digitale Factoring-Anfrage ein hier auf Anfragestrecke verlinken – wir errechnen daraus Ihre vorläufigen Factoring-Konditionen (Factoring-Gebühr, Factoring-Linie, Auszahlungsquote). Nachdem wir Ihre Dokumente geprüft haben, erhalten Sie von uns das verbindliche Vertragsangebot per Post. Wenn Sie uns alle erforderlichen Informationen übermittelt haben, geschieht dies in der Regel innerhalb von 3-5 Arbeitstagen.

Klicken Sie im Anmeldefenster des Kundenportals auf „Passwort vergessen“ und legen Sie ein neues Passwort fest.

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